Eine Chance sich zu verjüngen und zu regenerieren - Zivilisatose frei leben
vital99plus Anmeldebedingungen
Anmeldebedingungen für Seminare und Reiseleitungen von vital99plus
Aktuelle Fastenwanderntermine
7 oder 14 Tage Fasten
März, April, Mai, Juni, September, Oktober, Januar, Februar
Durch
Fastenwandern
können
Sie
Ihrem
Leben
neuen
Schwung
verleihen
-
wir
sind
dafür
da
um
Sie
dabei
zu
unterstützen.
Wir
helfen
Ihnen
durch
die
individuelle
Fastenart
und
Betreuung
neue
Kraft
zu
gewinnen,
Kreativität
zu
entdecken,
die
Alltagsmühle
zu
überwinden
und
in
kürzester
Zeit
alle
Energiespeicher aufzuladen.
Wenn
Sie
Fragen
haben
oder
Informationen
benötigen,
zögern
Sie
nicht,
sich
an
uns
zu
wenden.
Wir
sind
gerne
für
Sie
da
und
würden
uns
freuen,
von
Ihnen
zu
hören.
Ihre
Nachricht
ist
uns
wichtig,
und
wir
sind
bestrebt,
Ihnen
in
jeder
Hinsicht
zu
helfen.
Sie
können
sich
jederzeit
an
uns
wenden,
und
wir
werden
unser
Bestes
tun,
um
Ihnen
die
gewünschte
Unterstützung
zukommen zu lassen.
Anmeldung und Bestätigung
Nach
Eingang
der
Anmeldung
bei
uns
erhalten
Sie
eine
Bestätigung
/
Rechnung.
Damit
und
mit
Eingang
der
Anzahlung
bzw.
mit
Geldeingang
bei
Überweisung
ist
ihr
Platz
im
Seminar
fest
reserviert.
Etwa
14
Tage
vor
Seminarbeginn
erhalten
Sie
weitere
Informationen,
wie
Anfahrtshilfe,
Liste
mitzubringender
Dinge,Vorbereitungs-informationen
und
eventuell
Liste
für
Mitfahrgelegenheiten.
Zahlungen
Zur
Vereinfachung
der
Organisation
erfolgen
Zahlungen
per
Banküberweisung.
Überweisen
Sie
bitte
auf
das
in
der
Rechnung
angegebene
Konto.
Verwendungszweck:
Seminar
/
Datum
/
Veranstaltungsort
/
Name
des
Teilnehmers
bitte
nicht
vergessen!.
Die
Zahlung
des
Seminars
sollte
nach
Erhalt
der
Bestätigung
/
Rechnung
erfolgen,
mindestens
sollte
eine
Anzahlung
von
EUR
150,-
erfolgen.
Die
Restzahlung
muß
dann
unaufgefordert
bis
3
Wochen
vor
Seminarbeginn
auf
dem
obigen
Konto
eingegangen
sein.
Beachten
Sie
dabei
Banklaufzeiten
von
bis
zu
8-10
Tagen.
Damit
Sie
für
den
Fall,
wenn
Sie
nicht
teilnehmen
können,
vor
Stornokosten
geschützt
sind,
ist
der
Abschluss
einer
Reiseabbruchversicherung
oder
/
und
Rücktrittskostenversicherung
nach
Zugang
der
Buchungsbestätigung
sinnvoll.
Die
Anreise
und
die
Unterkunft
wird
von
Ihnen selbst organisiert bzw. gebucht und bezahlt.
Rücktritt durch Seminarteilnehmer
Ein
Rücktritt
hat
schriftlich
zu
erfolgen.
Bis
21
Tage
vor
Seminarbeginn
(es
gilt
Datum
des
Poststempels)
wird
eine
Kostenpauschale
von
EUR
150,00
pro
Seminartermin/Person
fällig
und
einbehalten.
Bei
Rücktritt
nach
dem
21.
Tag,
bei
Nichterscheinen
oder
Abbruch
des
Seminars
werden
100%
der
Seminargebühr
fällig.
Diese
Rücktrittskosten
können
durch
eine
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
abgesichert werden.
Rücktritt durch Seminarleiter / Reiseführer/ Ausfall des Seminars
Die
Mindest-Teilnehmerzahl
beträgt
6
Personen.
Bei
Nichterreichen
dieser
Anzahl
können
wir
das
Seminar
bzw.
die
Reiseleitung
binnen
angemessener
Frist
absagen.
Alle
bereits
getätigten
Zahlungen
bzw.
Schecks
werden
dann
voll
zurückerstattet.
Darüber
hinaus
bestehen
keine
weiteren
Ansprüche.
Kosten
für
bereits
von
Teilnehmern
gekaufte
Fahrkarten,
Flugtickets
und
gebuchte
Unterkünfte
u.a.
können
wir
nicht
erstatten.-
Die
im
Programm
genannte
Seminarleitung
/
Reiseleitung
können
wir,
wenn
es
uns
möglich
ist
durch
eine
gleich
qualifizierte
Leitung ersetzen.
Haftung und Verjährung
Wir
haften
im
Rahmen
der
Sorgfaltspflicht,
jedoch
ist
die
Haftung
für
vertragliche
Schadensersatzansprüche
insgesamt
auf
die
Höhe
des
Seminarpreises
beschränkt.
Außerdem
haften
wir
nicht
für
Fremdleistungen.
Risiken,
die
sich
aus
der
Teilnahme
am
Seminar
und
Wander-,
Fahrradtouren
o.ä,
ergeben
(wie
z.B.
Sturz
bei
einer
Reifenpanne)
sind
von
unserer
Haftung
ausgeschlossen.
Insbesondere
wird
durch
den
Veranstalter,
Seminarleiter
/
Reiseleiter
keine
Haftung
für
Risiken
übernommen,
die
sich
aus
der
Teilnahme
an
den
Wanderungen
durch
evtl.
Stürze
u.
ä.
ergeben
könnten.
Mängel
bei
der
Unterkunft
oder
Verpflegung
sind
gegenüber
dem
von
Ihnen
gewählten
Hotel
oder
der
Pension
geltend
zu
machen.
-
Eventuell
auftretende
Mängel
im
Seminar
sind
unverzüglich
der
Seminarleitung
/
Reiseleitung
oder
uns
anzuzeigen.
Es
besteht
eine
Mitwirkungspflicht
des
Teilnehmers
bei
der
Mängelbeseitigung.
Ansprüche
wegen
solcher
Mängel
sind
innerhalb
14
Tage
nach
Seminarende
schriftlich
geltend
zu
machen.
Die
Mängelansprüche
verjähren
nach
zwei
Monaten.
Die
Haftung
bei
Mängeln
verjährt
nach
2
Monaten.
Desweiteren
ist
diesbezüglich
die
Haftung
auf
die
Höhe
der
Seminargebühr
begrenzt.
Veranstalter
und/oder
Seminarleiter
haften
nicht
für
Leistungen,
die
als
Fremdleistungen
lediglich
vermittelt
werden,
sowie
für
Terminverschiebungen
wegen
Verkehrsbehinderungen
und
Fahrplanänderungen.
Ebenso
werden
Schäden
an
Gepäck
-
einschließlich
Diebstahl
ausgeschlossen.Bei
unvorhersehbaren
oder
von
uns
nicht
zu
beeinflussenden
Ereignissen
hat
der/die
TeilnehmerIn
keinen
Anspruch
auf
Schadensersatz
oder
wegen
Leistungsstörung.
Ergänzende
Bestimmungen
zu
Seminaren
im
Gebirge
bzw.
alpinen
Gelände
Bergtouren
erfolgen
zwar
unter
Leitung
eines
Fastenwanderführers,
werden
aber
in
jedem
Fall
in
eigener
Verantwortung
und
auf
eigenes
Risiko
durchgeführt.
Für
die
Exkursionen
trägt
der
TeilnehmerIn
das
eigene
Risiko.
Dies
betrifft
besonders
Risiken
infolge
Steinschlages,
Schneefelder,
Lawinen,
Erdabgänge
und
Wetterrisiken
(Gewitter,
Sturm).
Reiserücktritts-,
(Auslands-)
Kranken-,
Haftpflicht-
und
Unfallversicherung sind Sache des Teilnehmers / Reisenden.
Weisungsbefugnis
Den
fachlichen
und
organisatorischen
Anweisungen
des
Seminarleiters
/
Reiseführers
ist
Folge
zu
leisten.
Bei
Zuwiderhandlung
kann
der
Seminarleiter
/
Reiseführer
den
Teilnehmer
vom
Seminar
ausschließen.
Anspruch auf Rückerstattung der Kosten besteht in diesem Fall nicht.
Seminarteilnahme
Jeder
Teilnehmer
erklärt
mit
der
Anmeldung,
daß
er
selbst
die
volle
Verantwortung
für
sein
eigenes
Handeln
während
der
gesamten
Seminardauer
trägt,
daß
er
ausreichend
versichert
ist
und
den
Veranstalter
und
die
Seminarleitung
von
diesbezüglichen
Haftungsansprüchen
freistellt.
Die
Fasten-
bzw.
Fastenwandernseminare
sind
als
Prävention
für
Gesunde
bestimmt.
Jeder
Teilnehmer
erklärt,
dass
er
an
keiner
Krankheit
leidet,
die
das
Fasten
verbietet
und
dass
er
ausreichend
versichert
ist.
Er
stellt
den
Veranstalter
bzw.
Seminarleiter diesbezüglich von allen Haftungsansprüchen frei.
Ausfall des Seminarleiters
Sollte
der
Seminarleiter
/
Reiseleiter
während
des
Seminars
durch
Unfall,
Erkrankung
oder
höhere
Gewalt
nicht
in
der
Lage
sein
das
Seminar
fortzuführen,
wird
versucht
Ersatz
anzubieten,
es
besteht
jedoch
kein
Anspruch
auf
Rückerstattung
der
Seminargebühren.
Sollte
es
uns
nicht
möglich
sein
einen
Ersatz
für
den
Seminarleiter
/
Reiseleiter
zu
stellen
erstatten
wir
anteilig
die
Seminargebühren
für
die ausgefallenen Tage zurück.
Sonstiges
Gerichtsstand ist Santa Cruz
Diese Bedingungen sind gültig ab 01. Januar 2009
Vital99plus
Calle Ventrecha 92,
Breña Baja,
E-38712 San Jose,
La Palma / Islas Canarias,
España
E-Mail:
K
ontakt zu Vital99plus